Beim Verkauf einer Immobilie an der nördlichen Costa Blanca (z. B. in Benissa, Calpe, Altea) gibt es zwei Hauptsteuern:
Dies ist eine Gemeindesteuer, die auf der Wertsteigerung des städtischen Grundstücks basiert. Seit der Reform 2021 fällt sie nur an, wenn tatsächlich eine Wertsteigerung vorliegt.
Berechnungsmethoden:
Objektive Methode: Katasterbodenwert × Besitzjahre × Gemeindefaktor × Steuersatz (max. 30 %)
Realer Gewinn: basiert auf dem tatsächlichen Gewinn, der dem Grundstück zuzurechnen ist. Ohne Gewinn = 0 € Steuer.
Die Faktoren und Sätze variieren je nach Gemeinde, meist zwischen 20 % und 30 %.
Dies ist die nationale Steuer auf den erzielten Gewinn:
Steueransässige in Spanien (progressiv):
19 % auf die ersten 6.000 € Gewinn
21 % auf 6.000–50.000 €
23 % auf 50.000–200.000 €
27 % auf 200.000–300.000 €
28 % über 300.000 €
Nicht-Ansässige:
19 % (EU/EWR-Bürger)
24 % (außerhalb der EU/EWR)
Bei Verkäufen durch Nicht-Ansässige behält der Käufer 3 % des Verkaufspreises als Vorauszahlung ein. Ist die tatsächliche Steuer niedriger, kann der Verkäufer die Differenz über das Formular 210 zurückfordern.
Steuer | Wer zahlt | Berechnung |
---|---|---|
Kommunale Plusvalía | In der Regel der Verkäufer | Objektive Methode oder realer Gewinn |
Staatliche CGT | Verkäufer (Einbehalt bei Nicht-Ansässigen) | Ansässige: progressiv (19–28 %) Nicht-Ansässige: 19 % EU / 24 % Nicht-EU |
Kommunale Plusvalía: lokale Steuer, abhängig von der Gemeinde, ggf. 0 € bei keiner Wertsteigerung.
CGT: progressiv für Ansässige, Pauschalsatz für Nicht-Ansässige, mit 3 % Einbehalt.