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Spekulationssteuer

24 August 2025
Spekulationssteuer - Max Villas

Spekulationssteuer beim Verkauf einer Immobilie an der nördlichen Costa Blanca

Beim Verkauf einer Immobilie an der nördlichen Costa Blanca (z. B. in Benissa, Calpe, Altea) gibt es zwei Hauptsteuern:


1. Kommunale Wertzuwachssteuer (Plusvalía – IIVTNU)

Dies ist eine Gemeindesteuer, die auf der Wertsteigerung des städtischen Grundstücks basiert. Seit der Reform 2021 fällt sie nur an, wenn tatsächlich eine Wertsteigerung vorliegt.

Berechnungsmethoden:

  • Objektive Methode: Katasterbodenwert × Besitzjahre × Gemeindefaktor × Steuersatz (max. 30 %)

  • Realer Gewinn: basiert auf dem tatsächlichen Gewinn, der dem Grundstück zuzurechnen ist. Ohne Gewinn = 0 € Steuer.

Die Faktoren und Sätze variieren je nach Gemeinde, meist zwischen 20 % und 30 %.


2. Staatliche Kapitalertragsteuer (CGT)

Dies ist die nationale Steuer auf den erzielten Gewinn:

  • Steueransässige in Spanien (progressiv):

    • 19 % auf die ersten 6.000 € Gewinn

    • 21 % auf 6.000–50.000 €

    • 23 % auf 50.000–200.000 €

    • 27 % auf 200.000–300.000 €

    • 28 % über 300.000 €

  • Nicht-Ansässige:

    • 19 % (EU/EWR-Bürger)

    • 24 % (außerhalb der EU/EWR)

Bei Verkäufen durch Nicht-Ansässige behält der Käufer 3 % des Verkaufspreises als Vorauszahlung ein. Ist die tatsächliche Steuer niedriger, kann der Verkäufer die Differenz über das Formular 210 zurückfordern.


Zusammenfassung

Steuer Wer zahlt Berechnung
Kommunale Plusvalía In der Regel der Verkäufer Objektive Methode oder realer Gewinn
Staatliche CGT Verkäufer (Einbehalt bei Nicht-Ansässigen) Ansässige: progressiv (19–28 %) 
Nicht-Ansässige: 19 % EU / 24 % Nicht-EU

Fazit

  • Kommunale Plusvalía: lokale Steuer, abhängig von der Gemeinde, ggf. 0 € bei keiner Wertsteigerung.

  • CGT: progressiv für Ansässige, Pauschalsatz für Nicht-Ansässige, mit 3 % Einbehalt.

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