In der valencianischen Region (einschließlich Costa Blanca) gelten ab dem 2. August 2024 zusätzliche Vorschriften:
Vermietungen unter 11 Tagen gelten als Touristenvermietung und erfordern eine Lizenz.
Vermietungen von 11 Tagen bis 11 Monaten gelten als Saisonvermietung und sind von den touristischen Vorschriften ausgenommen.
Die Touristenlizenz ist 5 Jahre gültig und muss rechtzeitig erneuert werden; die Vermietung der gesamten Wohnung ist vorgeschrieben—die Vermietung einzelner Zimmer ist nicht erlaubt.
Nach Erhalt der Lizenz muss die Vermietung innerhalb von 2 Monaten beginnen, andernfalls verfällt die Lizenz.
Strenge Mindest- und Sicherheitsanforderungen sind verpflichtend (Küchenausstattung, Internet, Evakuierungsplan etc.).
Bußgelder bei Nichteinhaltung: von €10.000 bis €600.000.
Sie fallen nicht unter die Tourismusvorschriften und benötigen keine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (VvE) nach dem neuen Gesetz.
Mittlere bis längere Aufenthalte (zwischen 11 Tagen und 11 Monaten) werden ebenfalls nicht als touristisch angesehen.
| Vermietungstyp | Zustimmung der Eigentümergemeinschaft? | Registrierung erforderlich? | Anwendbare Regeln |
|---|---|---|---|
| Kurzzeit (<11 Tage) | Ja, 3/5 Mehrheit | Ja, NRUA ab 1. Juli 2025 | Nationale + lokale Regeln, Lizenz, Sicherheitsstandards, Bußgelder bei Verstößen |
| Mittelzeit (11–11 Monate) | Nein | Nein | Weniger reguliert, nicht touristisch geregelt |
| Langzeit (>11 Monate) | Nein | Nein | Vollständig außerhalb dieser Regelung, unter Standardmietrecht |
Im Wesentlichen:
Kurzzeitvermietung erfordert jetzt deutlich mehr Vorbereitung: Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, nationale Registrierung, regionale Anforderungen und Nachhaltigkeit.
Langzeitvermietung bleibt einfacher und ohne zusätzliche Bürokratie, ideal als Alternative oder zusätzliche Einkommensquelle.